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In Onlineshops werden Unternehmen regelmäßig damit konfrontiert, dass ihre Kund*innen Gebrauch vom Rückgaberecht machen. Hast du denn schon mal online bestellte Ware zurückgeschickt, weil sie dir nicht gefallen hat? Wann ist es erlaubt, Artikel zu retournieren? Der Artikel erfüllt deine Erwartungen nicht? Was nun? Wann läuft eigentlich die Widerrufsfrist ab? Bis wann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht? Wer übernimmt die Lieferkosten, wenn ich die Ware zurückschicke? All das und viele weitere deiner Fragen zum Thema Retourenrecht werden in diesem Blog beantwortet.

 

Widerrufsrecht

Ein wichtiger Bestandteil des Retourenrechts ist das Widerrufsrecht. Denn Verbraucher*innen können die Ware, die sie online bestellen vor Vertragsabschluss weder prüfen noch unmittelbar begutachten. Im Vergleich zu Einkäufen in Geschäftsräumen, gestalten sich diese Tatsachen als erhebliche Nachteile für die Verbraucher*innen.

Damit der Verbraucherschutz gewährleistet werden kann, führte der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht in Fernabsatzverträge ein. Das ermöglicht Verbraucher*innen  die bestellte Waren nach dem Erhalten erst einmal zu prüfen. Daraufhin können sie entscheiden, ob sie die Artikel in ihrem Besitz behalten möchten oder nicht. Wenn der/die Kund*in die Ware zurückschicken möchte, kann er den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen. Es ist ausreichend, eine E-mail an den Händler zu schreiben, in dem steht, dass der Kaufvertrag widerrufen werden soll. Um Widerruf ebenfalls geltend zu machen, kann der/die Käufer*in den Artikel kommentarlos zurückschicken. Jedoch ist auf die Einhaltung der Widerrufsfrist zu achten. Die Frist beginnt grundsätzlich nachdem der/die Kund*in die Ware erhält und dauert ab diesen Zeitpunkt zwei Wochen an.

Wann die Widerrufsfrist später beginnt.

Sie beginnt beispielsweise verspätet, wenn der/die Verbraucher*in im Zusammenhang mit einer Bestellung mehrere Artikel ordert. Kommen die bestellten Artikel an verschiedenen Tagen bei den Kund*innen an, beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn der/die Kund*in den letzten Artikel der Bestellung empfängt. Ohne die Belehrung der Verbraucher*innen über den Widerruf, kann die Frist sogar 12 Monate und 14 Tage andauern. Daher sollten die Shopbetreiber*innen ihrer Informationspflicht nachgehen, um ihren Kund*innen über die Existenz des Widerrufsrechts aufzuklären. Das wird als Widerrufsbelehrung bezeichnet. Bei Kaufverträgen für bestimmte Produkte gibt es gar kein Recht auf Widerruf. Zu diesen Produkten gehören beispielsweise leicht verderbliche Lebensmittel, Zeitungen und maßgeschneiderte Klamotten. Bei welchen weiteren Produkten kein Widerruf geltend gemacht werden kann, ist in § 312 Abs. 2 BGB beschrieben.

 

Gesetzliche Gewährleistungspflicht im Retourenrecht

Zusätzlich zum Widerrufsrecht, besteht die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Kaufverträgen. Die Verkäufer*innen sind gemäß § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, die Ware an die Käufer*innen frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Welche Eigenschaften die Ware aufweisen muss, damit sie rechtlich gesehen frei von Sachmängel ist, wird in § 435 BGB beschrieben. Eine bestellte Waren, die als mangelhaft zu erkennen ist, muss der/die Kund*in nicht hinnehmen. Die Käufer*innen können diesen Artikel dann beim Händler rügen. In solch einem Fall hat der/die Käufer*in mehrere Möglichkeiten, um sein/ihr Recht auf eine mangelfreie Ware durchzusetzen:

Der/die Käufer*in kann eine Nacherfüllung in Form einer Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Dabei tragen der/die Verkäufer*in die entstandenen Kosten (§ 439 BGB).  Zudem haben die Käufer*innen  die Möglichkeit nach dem Entdecken eines Mangels vom Kaufvertrag zurückzutreten (§  323 BGB). Des weiteren haben die Verbraucher*innen die Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet zu bekommen (§ 441 BGB). Sollte aufgrund der mangelhaften Ware Kosten für den Käufer entstehen, können Käufer Schadensersatz verlangen (§ 437 Nr. 3 BGB).

Die Verjährung der Mängelansprüche endet zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der/die Verkäufer*in könnte die Mängelansprüche umgehen, wenn er/sie beweisen kann, dass die Ware bereits vor Gefahrübergang frei von Mängel war. Die Beweisführung stellt sich in der Praxis als äußerst schwierig dar. Denn die Beweispflicht der Händler*in besteht nach 12 Monaten des Kaufvertragsabschlusses (§ 477 Abs. 1 BGB).

Eine Änderung der gesetzlichen Gewährleistung, die zum Nachteil der Verbraucher*innen führen könnte, ist unzulässig. Die Shopbetreiber:innen können neben der Gewährleistungspflicht ihren Kund*innen Garantien für ihre Produkte anbieten. Die Garantie ist allerdings keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine freiwillige Leistung der Händler.

Retourenrecht für 2nd Hand-Artikel

Ein immer grösser werdende Trend in den letzen Jahren ist die Re-Commerce-Szene. Deshalb wird hierfür ebenfalls kurz auf das Retourenrecht eingegangen. In Bezug auf das Widerrufsrecht sind keine Sonderregelungen für den Kauf von gebrauchter Ware existent. Allerdings können die gesetzlichen Gewährleistungspflichten der Händler*innen, die Gebrauchtwaren anbieten, auf mindestens 12 Monate verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB).

Retourenkosten

Die Kosten für die Retouren tragen gesetzlich bei mangelfreier Ware die Kund*innen. Vor Abschluss des Kaufvertrages müssen allerdings die Käufer*innen darauf hingewiesen werden. Sollte dieser Hinweis fehlen, übernehmen die Unternehmen die Retourkosten. Dabei ist es nicht ausreichend, den Kund*innen nur in den AGB darauf hinzuweisen (OLG Frankfurt, Urteil v. 06.03.2008, 6 U 85/07). Viele Onlinehändler übernehmen dennoch die Retourkosten. Dafür kann es verschiedene Gründe (u.a. aus Werbezwecken) geben. Wenn eine Ware mangelhaft ist und der/die Käufer*in nicht für den Zustand der Ware verantwortlich ist, liegt das in der Verantwortung der Verkäufer*innen. Somit haben die Händler*innen die Retourenkosten zu tragen.

 

 

Das Retourenrecht ist ein spannendes Thema. Welche kostspieligen Auswirkungen Retouren für Unternehmen haben, findest du in unserem Retourenkostenrechner. Oder möchtest du weitere interessante Blogs von uns lesen? Dann kannst Du gerne hier klicken.