Fragt ihr euch manchmal, wo eure Kleidung eigentlich herkommt und wie es sein kann, dass ein T-Shirt bei einem Hersteller 5 EUR kostet und bei einem anderen bis zu 50 EUR kosten kann? Taucht mit uns zusammen in das Geflecht internationaler Lieferketten ein. Wir verraten euch, wer darunter leidet und was die Gesetzgebung mit dem anstehenden Lieferkettengesetz dagegen tun möchte.
Im Vergleich zu anderen Industrienationen ist Deutschland wie kein weiteres Land in internationale Handelsbeziehungen involviert. Die Abhängigkeit Deutschlands von ausländischen Lieferketten zeigt sich insbesondere in der Textil-, Lebensmittel- und Elektrobranche. Beispiele hierfür sind Kaffee, welcher seinen Ursprung u.a.in Brasilien hat oder chemische Elemente wie Cobalt, die in Ländern wie dem Kongo gewonnen und in Batterien für die Automobilindustrie verbaut werden.
In zahlreichen Nationen führen die internationalen Lieferketten zu mehr Wohlstand und einer besseren Versorgung der Bevölkerung. Demgegenüber stehen allerdings viele Nachteile der globalen Wertschöpfungsketten. Sie sind nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem und dürfen nicht ignoriert werden. Die Herstellung einiger Waren, welche die Lebensqualität in Industriestaaten steigern, geschieht oftmals in unzumutbaren Bedingungen. Menschen- und Kinderrechte werden verletzt und soziale Aspekte sowie der Umweltschutz rücken in den Hintergrund.
Ab 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mind. 3.000 Mitarbeiter:innen
Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mind. 1.000 Mitarbeiter:innen
Produzierende Unternehmen dafür in die Verantwortung zu nehmen, hat Steigerungspotential und wird mit dem Lieferkettengesetz verschärft. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Lieferkettengesetz, den Schutz der Umwelt und des Menschen weitestgehend zu fördern. Betreffenden Händler:innen werden Sorgfaltspflichten auferlegt, sie tragen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette. Entscheidend für die Umsetzung ist das Pflichtbewusstsein der Unternehmen.
Die Unternehmen werden durch das Lieferkettengesetz verpflichtet, ein strukturiertes Risikomanagement aufzubauen. Damit sollen Menschenrechtsverletzungen und vermeidbare Umweltverschmutzungen erfasst werden können. Mit Präventions- und Abhilfemaßnahmen sollen diese dann minimiert und weitestgehend verhindert werden.
Folgende menschenrechtliche Risiken und Umweltrisiken sind insbesondere betroffen:
- Formen der Sklaverei
- Kinderarbeit
- Entzug natürlicher Lebensgrundlagen wie Land und Wasser
- Umgang mit Quecksilber oder persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
Das Lieferkettengesetz betrifft alle Stufen innerhalb des Unternehmens, die zur Herstellung des Produktes erforderlich sind. Dazu gehören der unternehmensinterne Geschäftsbereich, die direkten Lieferanten sowie die indirekten Lieferanten.
Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, für die Mitarbeiter:innen entlang der Wertschöpfungskette Beschwerdestellen einzuführen. Damit ermöglichen sie den Mitarbeiter:innen, anonym ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.
Für eine verbesserte Transparenz der Unternehmen gegenüber der Bevölkerung beschließt der Gesetzgeber die Veröffentlichung von Jahresberichten, welche die Sorgfaltspflichten der entsprechenden Händler:innen dokumentieren.
Sollten die Unternehmen die Regelungen des Lieferkettengesetzes missachten, können ihnen Bußgelder in Höhe von bis zu 800.000 € drohen. Bei Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mehr als 400 Millionen Euro generieren, kann die Höhe des Bußgeldes sogar 2 % des Umsatzes betragen.
Am 23. Februar 2022 wurde in der Europäischen Kommission ein Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Bis ein einheitliches Lieferkettengesetz, für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten wird, werden die Unternehmen in Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen, obgleich noch Verbesserungsbedarf besteht. Als Konsument:innen bieten uns Siegel wie GOTS oder der grüne Knopf Orientierung, um sicherzugehen, dass wir Kleidung tragen, die umweltschonend hergestellt wurde, von Arbeiter:innen, die dafür fair entlohnt worden.
Quellen:
- https://www.bmz.de
- https://www.roland-rechtsschutz.de
- https://www.tagesschau.de
- Vortrag: Das Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz – Was bedeutet es für Logistikunternehmen, Markus Löning, 15.07.22 im Rahmen der LOGISTIK-HEUTE
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