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Fragen zum Thema Rückgaberecht

Warum kann man bei Shop Giganten wie beispielsweise Amazon oder Zalando kostenlos retournieren? Das Rückgaberecht sind Regelungen für den Schutz der Verbraucher*innen. Es dient dazu, dass Verbraucherschutz in Fernabsatzverträgen gewährleistet werden kann. Bestimmt hast Du auch schonmal eine Ware, die dir nicht gefallen hat bestellt. Hast du denn die Retourkosten aus eigener Tasche tragen müssen oder war es kostenlos den Artikel zurückzuschicken? Wieso gibt es in dieser Hinsicht keine einheitliche Regelung? Das kann für viele Nutzer*innen für Verwirrung sorgen. Um euch ein Überblick zuverschaffen, haben wir einen Blog verfasst, indem das Rückgaberecht und was Verbraucher*innen tun können erklärt wird.

Rückgaberecht im Online-Handel

Nachdem die Bestellung angekommen ist, haben Verbraucher*innen das Recht innerhalb einer 14-tägigen Frist, den Kaufvertrag zu widerrufen. Einige Unternehmen bieten ihren Kund*innen eine 30 tägige Widerrufsfrist an. Das ist ebenfalls legitim. Grundsätzlich sind abweichende Regelungen, die zu Gunsten der Verbraucher*innen darstellen, zulässig. Das Widerrufsrecht wurde vom Gesetzgeber eingeführt, da Verbraucher*innen die Waren nicht wie in stationären Handel unmittelbar begutachten können. Aufgrund dessen sind Verbraucher*innen berechtigt, ihre Bestellung ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken. Um Widerruf geltend zu machen, reicht es eine Email an das Unternehmen zu schreiben. Für Produkte, die Mängel aufweisen, gelten die gleichen gesetzlichen Gewährleistungspflichten wie im stationeren Handel. Bei einer Rücksendung einer mangelhaften Ware tragen grundsätzlich die Rücksendekosten die Händler*innen. Der Zeitraum um einen Mangel zu deklarieren, ist in zwei Phasen zu unterscheiden:

    1. Im ersten Jahr nach dem Kauf wird unterstellt, dass der Mangel bereits vor der Lieferung vorhanden war.
    2. nachdem das erste Jahr vergangen ist, liegt die Beweispflicht bei dem den Käufer*innen. Sie sind in der Pflicht zu beweisen, dass ein Mangel des Produktes bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag

Nach Entdecken eines Mangels, können Verbraucher*innen einen Umtausch oder eine Reparatur der Ware fordern. Das gibt Händler*innen eine weitere Chance, eine mangelfreie Ware an ihren Kund*innen zu verschaffen. Dabei sind die Unternehmen verpflichtet, die Versandkosten zu zahlen. Misslingt es den Unternehmen erneut eine mangelfreie Ware an den Verbraucher zu senden, so sind die Verbraucher berechtigt den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutretten.

Was ist eigentlich ein Mangel?

Du hast vielleicht ein T-Shirt in beige bestellt, doch das T-Shirt, welches ankam war weiß? Kann das ein Mangel sein, obwohl die Ware an sich nicht beschädigt ist? Der Mangel ist ein rechtlicher Begriff. Das Gesetz unterscheidet zwischen Sach- und Rechtsmängel. Der Sachmangel taucht beim Einkaufen in Online-Shops üblicherweise häufiger vor. Von einem Sachmangel ist die Rede, wenn der bestellte Arikel nicht den Vorstellungen der Käufer*innen entspricht oder der Artikel einen Schaden aufweist. Ein Mangel bezieht sich auf die Qualität, Beschaffenheit und den Zustand der Artikel. Hat der Artikel nicht die gewöhnlichen Beschaffenheiten, welche die Kund*innen bei anderen Sachen gleicher Art und Güte erwarten können, liegt ein Mangel vor. Ein Mangel ist zudem gegeben, wenn die Sache nicht die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer zugesichert hat. Ist die bestellte Ware für den vertraglich vorgesehenen Zweck ungeignet ist ebenfalls ein Mangel vorhanden.

Ausschluss des Widerrufsrecht 

Hast du schonmal eine Unterhose bestellt, die leider zu groß war. Oder wolltest du einmal einen Hygieneartikel aus einem Online-Drogerieladen zurückschicken. Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Fernabsatzverträge. Ein Grund dafür ist der hygienische Aspekt. Somit werden u.a. getragene Bademode, Unterwäsche oder Ohrringe vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Natürlich gibt es Ausnahmen. Das Widerrufsrecht bleibt beispielsweise beim Kauf von Matratzen bestehen, auch wenn sie bereits benutzt wurde. Für Einkäufe von personalisierte Waren wie beispielsweise ein Massanzug oder individuell bedruckte T-Shirts werden die Widerrufsrechte ausgeschlossen. Die Verkäufer*innen würden vor großen Herausforderungen beim Wiederverkauf stehen und sind somit vom Gesetzgeber in dieser Hinsicht geschützt.

Retouren ins Ausland zurückschicken

Für ausländische Unternehmen, die eine Niederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben, gelten die gleichen bereits beschriebene Rechte über das Retounieren wie in Deutschland. Ob ein Betrieb eine Niederlassung oder einen Sitz im Inland hat, findet man unkompliziert im Impressum auf der Website heraus. Zur Vermeidung von Risiken wie beispielsweise Zollkosten, empfiehlt es sich die Rückgabebestimmungen in den ABGs vor Kaufabschluss durchzulesen.

Europäische Union 

Der Sitz oder die Niederlassung befindet sich nicht im Inland, aber innerhalb der EU? Vielleicht liegt die Adresse, wo der Artikel zurückgeschickt werden soll, ebenfalls in der EU. Das nationale Rückgaberecht des Unternehmens findet nun Anwendung. Das bisher beschriebene Rückgaberecht in Deutschland beruht sich auf die allgemeinen Regelungen des EU-Verbraucherschutzrechts. Somit könnten für Betriebe, die im EU-Ausland ansässig sind die gleichen Widerrufs- und Rückgaberechte wie in Deutschland gelten. Jedoch können EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Verbraucherschutzgesetze erlassen. Diese müssen aber im Einklang zum EU-Verbrauchschutzrecht stehen. Mehr über das Thema EU-Verbraucherschutz findest du hier. Ein gutes Beispiel für solch einen Fall ist das chinenisische E-Commerce Unternehmen Sheein. Der europäische Hauptsitz von Shein ist in Belgien und somit sind sie verpflichtet sich an die europäischen Verbraucherschutzrichtlinien zu halten.

EU-Drittstaaten

Wie ist denn nun die Rechtlag für Unternehmen, die keinen Sitz oder keine Niederlassung innerhalb der EU haben? Bestimmt kennt ihr auch das chinesische Unternehmen AliExpress, welches ein Tochterunternehmen der Alibaba Group ist. Für Unternehmen aus einem EU-Drittstaat ist sorgfältig vor Kaufabschluss zu prüfen, ob Import- und Lieferkosten von Verbraucher*innen getragen werden. Diese Kosten können sehr hoch sein. Das Rückgaberecht richtet sich dann an die nationale Bestimmungen des Exportlandes. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf die Regelungen bezüglich des Retourens auf der Website des Online-Shops durchzulesen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Rücksendungen an EU-Drittstaaten zusätzliche Schritte und Kosten verursachen können. Das können beispielsweise Einfuhrgebühren oder internationale Versandkosten sein.

Rückgaberecht für Final-Sale-Produkte

Final Sale-Produkte sind stark reduzierte Artikel, die von Unternehmen angeboten werden, um Platz für die Geschäftsräume oder Lager zu schaffen. Grundsätzlich ist kein Rückgaberecht für Final Sale-Produkte vorhanden. Die Kund*innen erklären sich vor dem Kauf damit einverstanden die Artikel nicht umzutauschen oder zurückzuschicken. Einige Geschäfte bieten ein begrenztes Retourenrecht an, falls der Artikel einen Mangel aufweist. Daher ist es zu empfehlen, vor Kaufabschluss die AGBs zu lesen, um nach dem Kauf nicht unangenehm überrascht zu werden.

Die Schlichtungsstelle für Fernabsatzverträge

Die Schlichtungsstelle für Fernabsatzverträge wurde für Streitigkeiten zwischen Verbraucher*innen und Unternehmen eingeführt. Finden die Verbraucher*innen keine Einigung mit den Unternehmen, können sie die Schlichtungsstelle kostenfrei kontaktieren. Die Schlichtungsstelle stebt eine Einigung zwischen Käufer*innen und Unternehmer*innen an, sodass keine rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Der Grund für die Einführung der Schlichtungsstelle für Fernabsatzverträge war die schwächere Vertragspartei, also den Kund*innen, zu unterstützen. Ein weiterer Anlass war die Unternehmen zu einer verbesserten Verbraucherfreundlichkeit zu ermutigen.

Manche Unternehme bieten kostenfreie Retouren erst ab einem bestimmten Betrag an. Ist das gesetztlich möglich?

Verbraucher*innen können unabhängig vom Warenwert innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen die Ware zurücksenden. Gesetzlich bleiben die Käufer*innen auf die Retourkosten sitzen. Unternehmen, die ab einem bestimmten Betrag kostenfreie Retouren anbieten, ist eine freiwillige Leistung. Das ist gesetzlich legitmin, da es zu Gunsten der Kund*innen dienen soll. Die Unternehmen möchten dadurch womöglich einen Anreiz setzen den Warenkorb zu erhöhen. Des Weiteren wird durch die Übernahme der Retourenkosten eine freilich verbesserte Kundenzufriedenheit gewährleistet.

Rückgaberecht im stationären Handel

Für mangelfreie Produkte, die im stationären Handel gekauft wurden, sieht das BGB keine Rückgabe-/ Umtauschrechte vor. Ausschliesslich die gesetzlichen Gewährleistungspflichten der Unternehmen sind vorhanden. Somit können Verbraucher Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn sie nach dem Kauf der Waren Mängel entdecken. Einige Unternehmen aktzeptieren eine Rückgabe oder einen Umtausch von mangelfreien Produkten. Das sind jedoch freiwillige Leistung der Betriebe, die das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunden stärken soll. Der Gesetzgeber gibt im Online-Handel weitaus mehr Regelungen für das Rückgaberecht vor.

 

  1. https://www.verbraucherzentrale.de
  2. https://www.ihk-muenchen.de
  3. https://www.wbs.legal
  4. https://www.glamour.de

 

Weitere interessante Blogs findet ihr hier. Darunter ist ein Blog dabei, welches sich detaillierter über die Rechtslage des Retourens beschäftigt. Das könnte sowohl für Händler*innen als auch Verbraucher*innen lesenswert sein. Zudem gibt es darin weitere Einblicke über das Rückgaberecht und was Verbraucher*innen rechtlich tun können. Für weitere Fragen über das Thema Rückgaberecht könnt ihr mich auch gerne unter Koray@Keepoala.com kontaktieren.